Max.600 Euro im Jahr (20% von 3.000 Euro),ab 2009 1200 Euro im Jahr (20% von 6.000 Euro)
Bei:
Erhaltungs-
Modernisierungs-
oder Renovierungsmaßnahmen
im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers(selbst genutztes Einfamilienhaus,Eigentumswohnung)
Vorraussetzung
-Handwerkerrechnung
-keine öffentlichen Förderungen in Anspruch genommen werden
Beispiel
Ich fliese Ihnen ein Badezimmer und stelle eine Rechnung über 2.000 Euro zzgl.19% Mwst.(380 Euro).Die Materialkosten belaufen sich auf 500 Euro,die Arbeitskosten auf 1.500 Euro.Der Bonus berechnet sich wie folgt: 1.500 Euro zzgl.19% Mwst.(285 Euro)=1.785 Euro x20% Förderung=357 Euro Steuerbonus